Vorwort
Der vorliegende geschichtliche Abriss zum Einfluss der Hugenotten auf die Entwicklung der Stadt Strasburg (Um.) wurde im Rahmen einer ABM der Projektgruppe der Pomerania e.V. in Zusammenarbeit mit dem Heimatmuseum der Stadt Strasburg (Um.) erarbeitet. Durch die Unterstützung des Deutschen Hugenottenmuseums Bad Karlshafen, Archive und Bibliotheken, vor allem aber auch Strasburger oder ehemalige Strasburger, die Nachfahren von Hugenotten sind, konnte die Ausstellung im Museum gelingen.
Die Ausstellung trägt dem großen Einfluss der Hugenotten auf die Entwicklung der Stadt Strasburg (Um.) Rechnung. Sie vermittelt einen Überblick
- zur Verfolgung und der Flucht der Hugenotten aus Frankreich und zur Ansiedlung in der Uckermark
- zur Entstehung und Geschichte der Hugenottenkolonie sowie der französisch- reformierten Kirche
- zu den Auswirkungen der Ansiedlung der Hugenotten auf das wirtschaftliche und geistig- kulturelle Leben der Stadt.
Fakten, Text- und Bildmaterial, bereitgestellt von Nachfahren Strasburger Hugenotten, dokumentieren den Zusammenhang von Familientraditionen mit der Geschichte der Stadt Strasburg. Zugleich wird der Bogen zu heute noch lebenden Nachfahren der hugenottischen Einwanderer gespannt. Damit wird eine lebendige und interessante Darstellung erreicht, die die Identität der Betrachter fördert.
In Strasburg, einst in Brandenburg gelegen, gab es zur Zeit der hugenottischen Einwanderung die siebentgrößte Hugenottenkolonie dieses Landes. Heute gehört Strasburg zu Mecklenburg-Vorpommern, trägt aber, begründet durch die historische Entwicklung, den Zusatz „Uckermark“. Das erfolgreiche Zusammenleben von zwei in Sprache und Kultur verschiedenen Völkern in Toleranz und gegenseitiger Achtung, in der Exposition überzeugend dargestellt, ist auch heute noch ein hochaktuelles Thema.
Die Ausstellung wird auf siebzehn Tafeln (90×70 cm) und in drei Vitrinen auf 35 Quadratmetern im Museum präsentiert. Das gesamte Werk „Der Einfluss der Hugenotten auf die Stadtentwicklung Strasburgs“ ist im Museum der Stadt Strasburg (Um.) einzusehen.
Inhaltsverzeichnis
- Die Entstehung der Hugenottenkolonie Strasburg
- Die französisch-reformierte Kirche
- Rechtssprechung und Gerichtsbarkeit der Kolonie
- Die Ankommenden: Bauern, Tabakpflanzer und Handwerker
Zeittafel zur Geschichte und zur Entwicklung der Stadt Strasburg bis 1691
Um 1250 erhält Strasburg das Stadtrecht. Die Stadt entstand aus der Fliehburg der Dörfer Jüteritz, Falkenberg und Altstädt.
1267 |
älteste urkundliche Erwähnung von Strasburg in einer Bestätigungsurkunde |
bis 1323 |
steht Strasburg unter Mecklenburger Hoheit |
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Landsknechte der Herzöge von Mecklenburg, Pommern und Brandenburg bedrohen und verwüsten die Stadt durch Raubzüge |
1323/73 |
Herrschaft der Wittelsbacher |
1348 |
Der falsche Markgraf Waldemar zieht durch das Jüteritzer Tor in die Stadt ein. |
1373/1415 |
Herrschaft der Luxemburger |
1379 |
Strasburg tritt einem Städtebündnis gegen Straßenraub bei |
1419 |
Die Strasburger Bevölkerung schlägt die angreifenden Herzöge von Mecklenburg und Pommern erfolgreich in die Flucht. Burggraf Friedrich der I. erteilte der Stadt das Privileg zur Bildung einer Schützenverbrüderung zum Selbstschutz. |
1433 |
Die Stadt erhält als einzige Stadt das Recht auf den Falkenbergturm „Finkenaugen“ zu schlagen. |
1479 |
Mit dem Frieden von Prenzlau gehört Strasburg endgültig zu Brandenburg. |
1515 |
Neue Ordnung für die Stadt erlassen. 3 Bürgermeister und 9 Ratmannen regieren die Stadt. |
vor 1538 |
Die Stadt befindet sich im Lehnbesitz der Familie von Arnim. |
nach 1538 |
Henning von Lebbin wird auf Lebenszeit erblicher Stadtrichter von Strasburg. |
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Entwicklung des Zunftwesens |
1546 |
großer Stadtbrand |
1599 |
Rathausbau |
1602 |
große Feuerbrunst |
1612 |
Wiederaufbau des Rathauses nach Stadtbrand |
1628,1639, |
erneute Stadtbrände |
1636 |
Plünderung der Stadt durch die Schweden |
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Während des 30- jährigen Krieges mehrmalige Feuerbrünste, Zerstörungen |
1691 |
Ansiedlung von 55 Hugenottenfamilien in Strasburg. Es entsteht eine französisch- reformierte Gemeinde. |
1. Die Entstehung der Hugenottenkolonie Strasburg
Die wichtigste Grundlage für die Entstehung der Hugenottenkolonie in Strasburg war das kurfürstliche Privileg vom 05. Januar 1691, welches die Kaufleute Pierre Le Etienne und Jacques Tavernier beim Kurfürst zu Cleve erwirkten. Inhalt des Privilegiums waren die Gewährung einer zehnjährigen Steuerfreiheit, eine eigene Gerichtsbarkeit, die Gestattung einer Art von Gewerbefreiheit, der freie Eintritt in die Handwerkergilden, die Gewährung von Zollfreiheit auf den in den nächsten 10 Jahren gewonnenen Tabak sowie die Überlassung einer über 60 Hufen großen Ackerfläche.
Das entscheidende geschichtliche Ereignis für die Gründung der Strasburger Kolonie war zweifellos der Pfälzische Erbfolgekrieg von 1688-1697, da der König Ludwig XIV. nach dem Tod des Kurfürsten Karl von der Pfalz im Mai 1685 Ansprüche auf gewisse Teile der Pfalz als Erbteil seiner Schwägerin Liselotte erhob, die 1671 den Bruder von Ludwig XIV., Herzog Philipp I. von Orleans, geheiratet hatte. Ludwig XIV. konnte seine Ansprüche jedoch nicht friedlich durchsetzen.
Die nach dem Westfälischen Frieden sich in der Pfalz ansiedelnden französischen Protestanten wurden abermals zur Flucht gezwungen, um den Kriegswirren zu entgehen, zumal der Krieg in einen Verwüstungsfeldzug ausartete. So flohen sie von der Pfalz direkt nach Nordhessen und später, als es für sie dort kein Auskommen mehr gab, wanderten einige in die Uckermark nach Strasburg aus. Dadurch entstand diese Kolonie im Jahre 1692 relativ spät.
Als sie die Genehmigung zur Niederlassung erhalten hatten und ihnen die gleichen Rechte und Freiheiten wie ihren Glaubensbrüdern in Prenzlau zugesichert wurden, waren sie bereit und entschlossen, Strasburg als Siedlungsort anzunehmen. So machten sich die 55 Familien sogleich auf den Weg nach Strasburg in der Uckermark. Sie verließen die Pfalz, die ihnen als Zufluchtsland zu unsicher geworden war und nahmen eine lange und beschwerliche Reise auf sich. Die Hugenotten hegten aber die Hoffnung, dass sich gute Freunde schon in der 1687 gegründeten Kolonie Prenzlau niedergelassen hatten. Es bestand ein großer Mangel an Arbeitskräften. 1680 waren in Strasburg 50% freie Bürgerstellen vorhanden. Die Strasburger Hugenottenkolonie entwickelte sich zur 7.-größten Kolonie französischer Protestanten in Deutschland.
Eine genaue Angabe der Anzahl der 1691 angekommenen Hugenotten kann nicht gemacht werden, da die Zahlen schwanken. Der Prediger Tarnogrocki spricht in einer aufgestellten Liste der 1691 eingewanderten Refugies von 244 Personen, während in einer anderen Liste von 280 Personen die Rede ist. Beuleke wiederum spricht von 172 Mitgliedern der Hugenottenkolonie zu Strasburg. Auch über die Anzahl der ankommenden Familien gibt es widersprüchliche Aussagen. Tarnogrocki geht von 68 Familien aus, während in der Stiftungsurkunde von 55 Familien die Rede ist.
Vom Kurfürsten erhielten sie Grund und Boden und das Material zum Bau ihrer Häuser. Bei ihrer Ankunft bekamen die Hugenotten den Platz für 60 Häuser und Scheunen als Eigentum geschenkt. Für den Bau oder Wiederaufbau eines Hauses erhielt jeder Bauwillige auf ein Haus gerechnet 50 Taler. Da der größte Teil der Häuser zerstört war, gingen sie bald daran, die Häuser zu bauen. Die Plätze für den Bau ihrer Häuser befanden sich nach den Aussagen von Hugenottennachfahren damals überwiegend in der heutigen Feldstraße. Die Häuser der Hugenotten wurden als „Kleine Häuser“ bezeichnet, weil sie oft sehr klein und niedrig und mit Rohr eingedeckt waren. Heute stehen diese Häuser nicht mehr. Nach und nach, mit zunehmenden Wohlstand, kauften sich die Hugenotten auch in anderen Straßenzügen Häuser. Diese Häuser in der Pfarrstraße werden bis in die heutige Zeit als Kolonistenhäuser bezeichnet.
Der größte Teil der Stadthufen lag brach und wurde erst durch die Kolonisten wieder bestellt. Die zugewiesenen 63 Hufen Land wurden von den Hugenotten später als Eigentum erworben. 1701 zahlten sie dafür 2000 Taler ein und die andere Hälfte (ebenfalls 2000 Taler) zahlte sie 1704. Auch für Bauholz und Aussaat erhielten sie Geld. Dieses musste allerdings nach Ablauf der 10 Freijahre zurückerstattet werden.
1691 lagen bei der Ankunft der Hugenotten 40 % der 168 Stellen brach. Als die Hugenotten hier in Strasburg ankamen, hatte die Stadt die Folgen des 30- jährigen Krieges nur zum Teil überwunden und auch die Spuren der Kriegszüge der Schweden waren noch deutlich erkennbar. Die Pest hatte ihr übriges getan. Keiner Stadt in der Mark war es so schlimm ergangen, wie dem kleine Städtchen Strasburg.
Der französische Richter für Strasburg Dalencon hatte für die in Strasburg etablierten Wallonen 3100 Taler empfangen und zwar 1691 vom Kaufmann Engel aus Berlin 1700 Taler, 1692 aus Halle 1000 Taler und vom Rat in Schmettau 400 Taler. Davon rechnete er 1693 2931 Taler, 18gr, 10d, ab. (Restbestand 168 Taler, 5gr und 2d)
Eine mündliche Überlieferung besagt, dass die sich ansiedelnden Franzosen bei ihrer Ankunft ein Haus vorfanden, von dessen Herd ein Fliederstrauch durch den Schornstein emporgewachsen war und seine blühenden Zweige oben herausstreckte. Sie nahmen dies als Zeichen für ihren Neuanfang.
Das Gros der Kolonisten traf im April, Mai und Juni in Strasburg ein. 1698 wurde in der französisch-reformierten Kirche zu Strasburg verlesen, dass Ludwig XIV. nur noch Katholiken in seinem Land duldete. Eine Rückkehr nach Frankreich (diese Hoffnung bestand bisher) war ohne Abwendung vom reformierten Glauben von da an nicht mehr möglich. Erst ab jetzt betrachteten die Strasburger Hugenotten ihren bisherigen Zufluchtsort endgültig als ihre neue Heimat.
Die Hugenottenkolonie Strasburg war entstanden und konnte sich, ausgestattet mit Privilegien, Freiheiten, Material und Unterstützung, gut entwickeln. Französische Emigranten machten zur damaligen Zeit ein Viertel der Gesamtbevölkerung von Strasburg aus. Dem Umstand der Ansiedlung der Hugenotten im Jahre 1691 hat Strasburg seinen wirtschaftlichen Aufschwung zu verdanken, da die Stadt durch die vielen Kriegsentbehrungen und die Pest in ihrer Existenz bedroht war.
2. Die französisch-reformierte Kirche
Der erste Gottesdienst der französisch-reformierten Gemeinde fand am 20. Mai 1691 im Rathaus unter ihrem Prediger Jean Henri de Baudan statt. Den Kolonisten wurde das Gewölbe im östlichen Teil des durch einen verheerenden Brand von 1681 zerstörten Rathauses zur Verrichtung ihres Gottesdienstes zur Verfügung gestellt.
Ursprünglich jedoch sollte den Hugenotten bei ihrer Ankunft die wüste Kapelle des St. Sabinen Hospitals in der Jüteritzer Straße als Gottesdienstraum ausgebaut werden. Obgleich dafür schon Geld aufgebracht war, geriet die ganze Sache ins Stocken und wurde zerschlagen. Die Hugenotten setzten den östlichen Teil des Rathauses für ihre Zwecke und zum Teil mit eigenen Mitteln wieder instand. Vom König Friedrich III. erhielten sie für den Aufbau ihrer Kirche eine Unterstützung von 150 Talern.
Hier nun konnten sie ihre Religion frei ausüben, zumal am 7. Oktober 1689 bestimmt wurde, dass die Kolonisten die in Frankreich befolgte Kirchenordnung und Kirchendisziplin beibehalten durften. Die freie Ausübung der Religion war für die eingewanderten Hugenotten eine der wichtigsten Voraussetzungen ihrer Niederlassung. Liebevoll nannten die Reformierten in Strasburg ihre Kirche „Kleine Kirche“. Über dem Kirchenlokal wurde die Wohnung für den Prediger ausgebaut. Auch die Räumlichkeiten für den französischen Richter der Kolonie Strasburg wurden im Rathaus über der Kirche hergerichtet.
Eigentlich war David Clement den Strasburgern als erster Prediger zugesichert worden. Da dieser aber nicht aus hessischen Diensten entlassen wurde, übernahm der damals 38- jährige Jean Henri de Baudan dieses Amt und betreute die Gemeinde in der schweren Zeit des Neuanfangs 13 Jahre lang bis 1712. Der erste Kantor der Gemeinde war Abraham de la Barre. Der Kantor war gleichzeitig Vorsänger, Vorleser und Schulmeister. Ihr alter Titel war „Lecteurs et Chantres et Maitres d‘ ecole“. Eine Aufstellung der Prediger und Kantoren ist beigefügt. Die Geschicke der Gemeinde wurden durch ein Kirchkonsistorium gelenkt, dem neben dem Pfarrer noch 6 Kirchenälteste angehörten.
Das Konsistorium wachte durch eine strenge Kirchenzuchtordnung über die Gemeinde und versuchte jedem Auffallen in der Öffentlichkeit vorzubeugen. Bei Verstößen drohte man mit Ermahnungen vor der ganzen Gemeinde bis hin zum Ausschluss vom Abendmahl und mit dem Kirchenbann. Bespiele für diese strenge geistliche Kirchenzucht waren konkrete Normen für das Ehe- und Familienleben, die scharfe Ablehnung des Glücksspiels, das faktische Verbot des Besuchs von Theateraufführungen und Tanzveranstaltungen und die Ermahnungen zu einfacher Kleidung ehrbarer Lebensführung. Gerade das Abendmahl war für die Hugenotten ein heiliges Sakrament.
Da die Aufzeichnungen in den Kirchenbüchern, 1691 beginnend, sehr mangelhaft waren, begann man auf Befehl 1703 damit, ein Buch anzulegen, in das man alle wichtigen Beschlüsse und Ereignisse mit großer Sorgfalt registrierte. Somit hatte man einen besseren Überblick über alle Vorgänge, die sich innerhalb der Gemeinde abspielten und brachte Ordnung in die Unterlagen. Vorher wurden alle Eintragungen in das Kirchenbuch meist nur auf Grund von Informationen der Angehörigen getätigt.
Die französisch-reformierte Kirche in Strasburg hatte auch die Funktion eines Schiedsgerichtes und trat innerhalb der Gemeinde als Sittenpolizei auf, sodass Streitigkeiten gar nicht erst nach außen getragen wurden. In der ersten Zeit des Bestehens der Kolonie in Strasburg wurden ausschließlich Psalmen ohne Instrumentalbegleitung und keine Lieder gesungen, da die Orgeln als Herrgottesleiern bezeichnet wurden.
Im Laufe der Zeit kam es dazu, dass die Franzosen, wenn sie sich von ihrem Konsistorium ungerecht behandelt fühlten, in eine andere Kirche, zum Beispiel die deutsch- reformierte, übertraten und diese stärkten. Von Anfang an betrieb die französisch-reformierte Kirche in Strasburg eine vorbildliche Armenfürsorge und richtete eine Armenkasse ein. Sie hatte aber auch den Charakter einer Kirchenkasse, da auch Kirchenkosten davon bezahlt wurden. Für bedürftige Gemeindemitglieder wurden bei Begräbnissen die Kosten aus der Armenkasse beglichen. Ebenso bezahlte das Konsistorium das Schulgeld für arme Kinder. Nach jedem Kirchgang wurde für die Armenkasse gesammelt.
Nach Strasburg kamen auch deutsch-reformierte Flüchtlinge. Diese gründeten 1719 eine deutsch-reformierte Kirche. Ihnen wurde laut Beschluss des Oberkonsistoriums der freie Gebrauch des Gotteshauses der französisch Reformierten zugestanden. Dadurch kam es zu zahlreichen Streitigkeiten zwischen beiden Gemeinden, da sich die Hugenotten als alleinige Besitzer des Gotteshauses betrachteten. Die königliche Regierung entschied am 27. Februar 1823, dass beide Gemeinden am Gebrauch der Kirche gleichberechtigt sind. Von da an beteiligten sich beide Gemeinden zu gleichen Teilen an den Aufwendungen und Reparaturkosten für die Kirche.
Angesehene und vermögende Bürger der französisch- reformierten Gemeinde bauten sich in der Kirche Galerien. Durch aufgesetzte Verträge sicherten sich die Erbauer gewisse Rechte für sich und ihre Nachkommen. Erbauer von Galerien waren 1725 Daniel Fouquet, Jan Squedin und Guillaume de la Barre, 1751 Jaques Roquette, Jacob Foquet, Gullaume Perrin und Abraham Bouchon, 1752 Abraham Ledoux und Jan Rebour. Den Mitgliedern der Gemeinde, die im Krieg ihr Leben gelassen hatten, wurden im Gotteshaus mit einer Tafelinschrift gedacht. So haben zum Beispiel 1813 Carl Heinrich de la Barre, 1815 Johann Jacob Toussaint und 1870 Franz de la Barre ihr Leben gelassen. Der Prediger Dr. Tarnogrocki erwarb sich besondere Verdienste und stellte sein Wirken auch der Stadt zur Verfügung. Er ist der Verfasser des heute noch recht bekannten Liedes „O Strasburg O Strasburg“. Die Kolonie wuchs bis um 1800 beständig an und erreichte 1780 ihren Höchststand mit 359 Koloniebürgern.
Mit dem Amtsantritt von Albert Ferdinand Hurtienne im Jahre 1898 wurde die deutsch- reformierte Gemeinde vom französisch- reformierten Prediger mitbetreut. Nach der Zerstörung des Rathauses im Frühjahr 1945 konnte die Gemeinde den Gemeindesaal der lutherischen Kirche gegenüber der evangelischen Kirche nutzen, bevor dann 1965 im Wohnhaus des letzten Predigers, Johann Hurtienne, in der Friedensstraße 15 ein Gottesdienstraum eingerichtet wurde. 1985 hörte die französisch- reformierte Kirche auf zu existieren. In der Zeit ihres Bestehens wirkten in der französisch- reformierten Gemeinde Strasburg 28 Prediger.
Bestattungen im Rathaus
Im Zuge der Neugestaltung des Strasburger Marktplatzes fanden 1997 dort Ausgrabungen statt. Bei diesen Ausgrabungen stieß man auf Bestattungen unter der französisch- reformierten Kirche. Dabei machte man interessante Entdeckungen. Die Bestattungen waren in Nord- Süd Richtung orientiert und wichen somit von der üblichen Ost-West Orientierung des Christentums ab. Diese Nord-Süd-Richtung war möglicherweise ein Ausdruck der reformierten Gesinnung der Hugenotten, da die Bestattung in Ost-West Richtung ihnen vielleicht zu katholisch war.
Eventuell spielte bei der Bestattung auch die optimale Raumausnutzung eine Rolle. Obwohl schon früher das Bestatten in Innenräumen praktiziert wurde, war man von diesen Bestattungen im Innern des Rathauses doch relativ überrascht, da man doch annehmen musste, dass man sich im 18. Jahrhundert der Seuchengefahr in Innenräumen durchaus bewusst war. Zumal Bestattungen in einem Rathaus mehr als ungewöhnlich sind, stellen sie somit ein besonderes Kapitel in der Stadtgeschichte von Strasburg dar. Die Erwachsenengräber wurden im hinteren nördlichen Teil und die Kindergräber im vorderen südlichen Teil des Rathauses freigelegt. Sowohl die Namen der Bestatteten als auch der Zeitpunkt der Begräbnisse konnte relativ genau ermittelt werden. Der Kircheninnenraum scheint jedoch nur für kurze Zeit für Bestattungen genutzt worden zu sein.
3. Rechtssprechung und Gerichtsbarkeit der Kolonie
Das Potsdamer Edikt hatte den Franzosen bei Streitfällen untereinander eine eigene Gerichtsbarkeit zugestanden. Die Zusage einer beschränkten Rechtssprechung bestärkte die Kolonisten in ihrer Hoffnung, in einem fremden Land unter fremden Menschen mit ganz anderen Sitten und Gewohnheiten ein neues freies Leben anfangen zu können. Da in jedem deutschen Kleinstaat ein anderes Recht herrschte, wollten die Franzosen auf ihr altes vertrautes Recht bauen.
Die französischen Kolonien besaßen eine Oberbehörde, die jederzeit ihre Interessen vertrat und die Gerichtsbarkeit in jedem Ort gewährte. Die eigene Gerichtsbarkeit war der wirksamste Rechtsschutz und wurde zunächst nach den Gesetzen ihres Vaterlandes von einem Richter aus ihren Reihen, dem Kolonierichter, gewährleistet. Dieser war dem französischen Obergericht unterstellt. Die Refugies hatten so die Möglichkeit, bei Streitfällen untereinander durch den französischen Richter zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Bei Rechtsfällen zwischen Franzosen und Deutschen musste auf alle Fälle der Magistrat entscheiden. Der erste französische Richter in Strasburg war Delacon. Er bezog ein Jahresgehalt von 150 Talern. Seine Dienstwohnung, die eigens für ihn ausgebaut wurde, befand sich im Rathaus über dem Kirchenlokal.
Später wurde das Koloniegericht nach Prenzlau verlegt. Strasburg und Pasewalk fielen in die Zuständigkeit dieses Koloniegerichts. Delacon war auch der erste Richter, der nach Zusammenlegung der Koloniegerichte die Funktion des Kolonierichters in Prenzlau ausübte. Die Kompetenz des französischen Kolonierichters war bei weitem nicht so umfassend wie die des Magistrats. Der Kolonierichter konnte nur kleine Ungerechtigkeiten und Bedrückungen verhindern.
Da Strasburg nun kein Gerichtsort mehr war, gab es hier nur noch einen Assessor. Dieser hatte über die begangenen Vergehen Protokolle anzufertigen und an den Richter weiterzuleiten, der dann das Urteil fällte.
Der in Strasburg tätige Assessor saß als französischer Senator mit im Magistrat. Mit dem Strasburger Assessor scheint es das beste Einvernehmen gegeben zu haben. Die eigene Gerichtsverfassung führte zu kleineren Konflikten mit dem Magistrat und der Kammer und den übrigen Einwohnern. Karl Manoury macht in seinem Buch „Die Geschichte der französisch-reformierten Provinzgemeinden“ dazu nähere Ausführungen. Man konnte mit Recht sagen, dass die Privilegien der Franzosen der deutschen Bevölkerung ein Ärgernis waren, zumal sie noch durch die eigenen Behörden geschützt wurden.
Die neu aufzunehmenden Koloniebürger mussten vor ihrem zuständigen Koloniegericht den Bürgereid leisten, erst dann waren sie dem Zugriff des Magistrats der Stadt entzogen. Erhalten ist nur der Bürgereid der Kolonie Prenzlau, der wortgetreu beigefügt ist.
Dadurch, dass die Strasburger Kolonie im Allgemeinen nur mit dem Kurfürsten zu tun hatte, fehlten manche Reibungsflächen mit der Bürgerschaft. Deshalb waren aus der Kolonie Strasburg die wenigsten Klagen zu hören und die Kolonie konnte sich ruhig und gedeihlich entwickeln. Rechtsstreitigkeiten traten deshalb nicht so häufig auf, da die Kolonie eine gewisse geschlossene Macht darstellte. Insgesamt kann man sagen, dass es unter den Hugenotten weniger juristische Auseinandersetzungen als unter anderen Bevölkerungsgruppen gab. Bei Streitigkeiten zwischen Franzosen und Deutschen musste man immer das französische gegen das deutsche Recht abwägen. Der Kolonierichter musste bei Einquartierungs-, Service- und Polizeisachen, welche die französische Kolonie betrafen, mit herangezogen werden. 1715 erhielt der Kolonierichter den Titel eines Bürgermeisters im Magistrat. So wurde die Mitarbeit der Kolonie im Magistrat der Stadt festgelegt. 1772, als das Wahlbürgerrecht für Ausländer eingeführt wurde, konnte auch in Strasburg jeder neue Koloniebürger seine Zugehörigkeit zu einer Gerichtsbarkeit innerhalb von 3 Monaten selber wählen.
Mit dem Inkrafttreten des „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ erfolgte 1794 die Aufhebung der französische Verordnung und die völlige Unterordnung der Refugies und ihrer Nachkommen unter preußisches Recht. Die vollständige Beseitigung der französischen Sonderrechte und der französischen Gerichte erfolgte im Zuge der preußischen Reformen 1809. Damit endete der rechtliche Sonderstatus der Kolonie.
4. Die Ankommenden: Bauern, Tabakpflanzer und Handwerker
Im Frühjahr 1691 trafen die Hugenotten, 55 Familien mit 244 Personen, im zerstörten Strasburg ein.
In Strasburg ließen sich vor allem Nordfranzosen, Wallonen und Pfälzer nieder. Anders als in den von Südfranzosen gegründeten Kolonien, in denen das Textil- und Ledergewerbe dominierte, herrschten bei den Strasburger Refugies landwirtschaftliche Berufe vor. Von 157 Personen, die in Strasburg ankamen, sind die Berufe bekannt.
Folgende Berufe waren vertreten:
Ackerbauern 73 Tabakpflanzer 23
Tabakhändler 5 Tabakspinner 3
Berufe im Textil- und Ledergewerbe: 19, davon
Weber 11 Hutmacher 1
Wollkratzer 1 Strumpfmanufakturist 1
Wollkämmer 1 Lohgerber 4
Sonstige Berufe und Tätigkeiten: 34, davon
Schneider 5 Bäcker 2
Schuhmacher 2 Bierbrauer 2
Maurer 2 Branntweinbrenner 2
Ziegler 1 Kaufmann 1
Zimmermann 2 Wundarzt 1
Stellmacher 1 Pfarrer 2
Tischler 1 Lehrer und Kantoren 3
Böttcher 1 Handarbeiter 2
Holzschuhmacher 1 Tagelöhner 1
Lichtzieher 1
In Strasburg waren also nur 19 Personen aus den sonst vorherrschenden Berufszweigen, in denen man sich mit der Herstellung von Textilien und Lederwaren befasste, vertreten.
Landwirtschaft und Tabakanbau
Die überwiegende Mehrheit der Hugenotten arbeitete in der Gründerzeit in der Landwirtschaft. Auch diejenigen, die in Strasburg als Handwerker tätig waren, betrieben meist daneben Landwirtschaft.
Verwilderte Äcker und Gärten wurden wieder urbar gemacht, Grundstücke erneut in Nutzung genommen und neue Höfe mit Häusern und Stallungen geschaffen. Beim Kartoffelanbau wird, wenn auch nicht die erste Einführung, so doch die enorme Zunahme des Anbaus in jener Zeit ebenfalls den Hugenotten zugeschrieben. Die Grundlagen für die Ernährung der wachsenden Bevölkerung und damit für die wirtschaftliche Entwicklung sowohl der Stadt als auch des Landes wurden somit stetig verbessert.
Die erzeugten Mengen an Getreide und Fleisch z.B. mussten verarbeitet werden. Die Ergebnisse der Arbeit in der Landwirtschaft brachten folglich zusätzliche Arbeit für Müller, Bäcker, Schlachter, Gerber, Branntweinbrenner und andere Handwerksberufe. So trugen die Hugenotten, die in der Landwirtschaft arbeiteten, wesentlich dazu bei, dass sich in der Folgezeit in der Ackerbürgerstadt Strasburg zahlreiche leistungsfähige Handwerksbetriebe der Hugenotten und ihrer Nachfahren bzw. der einheimischen Bevölkerung entwickeln konnten.
Mit den Hugenotten kamen 1691 23 Tabakpflanzer sowie 3 Tabakspinner und 5 Tabakhändler nach Strasburg. Durch sie gelangte der Tabakanbau in die Uckermark nach Strasburg. In den folgenden Jahrzehnten trug der Ackerbau wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Strasburgs bei.
Das notwendige sorgfältige Hacken der Tabakfelder und die dadurch bedingte gründliche Unkrautbekämpfung, nachdem die Äcker jahrzehntelang brach gelegen hatten, war von großem Wert. In späteren Jahren beschwerten sich in Verkennung dieses Umstandes z. T. die deutschen Nachbarn darüber, dass die Franzosen die besseren Äcker erhalten hätten. Anfangs wurden die Tabakpflanzen von den Einheimischen allerdings geringschätzig als Grünfutter angesehen. Doch der Tabakanbau und -handel gediehen. Der Tabakanbau brachte außer für die Tabakbauern für eine große Anzahl von Hilfskräften ein verhältnismäßig gutes Einkommen.
Handwerk, Handel und Industrie
Wie in anderen städtischen Hugenottenkolonien ließen sich in Strasburg neben den Ackerbürgern auch eine Anzahl Handwerker nieder. Am Anfang spielten die Handwerker allerdings eine geringere Rolle. Es war immerhin ein Wagnis, in solch einer verarmten und wirtschaftlich ruinierten Kleinstadt wie Strasburg ein Handwerks- oder Gewerbebetrieb zu eröffnen. Anders sah es dagegen z.B. im benachbarten Prenzlau aus. Diese Stadt war schon damals wesentlich größer und ihre Lage an einem Fluss, der Uecker, begünstigte unter anderem den Bau von Mühlen. Dort war der Anteil der hugenottischen Handwerker und Gewerbetreibenden bereits in der Zeit der Gründung der Kolonie hoch.
Später hatte auch in Strasburg gerade das Wirken der hugenottischen Handwerker einen belebenden Einfluss auf die Entwicklung der Stadt. Die Sorge um das eigene Brot führte allerdings anfangs, wie bereits erwähnt, besonders gegenüber den hugenottischen Handwerkern zu Reibereien und Streit. Auf Grund der anzunehmenden Konkurrenz wurde um die eigene Existenz gebangt. Hinzu kamen die Privilegien der Ankömmlinge. Schließlich konnten z.B. die französischen Handwerker ohne Unkosten in eine deutsche Zunft eintreten oder auch als freier Handwerksmeister arbeiten. Mit der Zeit wurden die Streitigkeiten weniger.
Die Anzahl der französischen Handwerksmeister nahm mit der allgemeinen Aufwärtsentwicklung der Stadt jahrzehntelang stetig zu. In den verschiedensten Handwerken haben die eingewanderten Hugenotten anregend gewirkt und sich bleibende Verdienste erworben. Ihr Fleiß, ihre Fähigkeiten und ihre Leistungen wiederum trugen entscheidend zum weiteren Aufblühen der Stadt bei.
Pfarrer Christhard Riedel hatte es einmal so zusammengefasst:
„Die Bauern, Weber, Kaufleute, Gerber und besonders die Schuhmacher brachten für Strasburg den Anschluss an die Wirtschaft des Landes.“
Das Gerberwesen in Strasburg und im ganzen Land Brandenburg war während der vielen Kriege im 17. Jahrhundert fast völlig in Verfall geraten. Besonders die Schuhmacher außerhalb der größeren Städte, in der Provinz, also z.B. auch in Strasburg, mussten sich das benötigte gewöhnliche Leder selbst bereiten, während die besseren Sorten über Händler beschafft wurden. Die Gerber unter den Hugenotten konnten daher, von dem hohen Niveau der Gerberei in Frankreich profitierend, sich in Strasburg und den anderen brandenburgischen Städten erfolgreich als Gerber niederlassen.
Gerade in Strasburg bereiteten sie damit den Boden für die rasche Entfaltung des Schuhmacherhandwerks, die Strasburg für lange Zeit zur weithin bekannten und berühmten Schuhmacherstadt werden ließ.
Aber auch die Vertreter aller anderen Berufe, ob Uhrmacher, Schlosser, Schmiede, Schneider oder Seiler usw. übten einen belebenden und fördernden Einfluß in ihrem jeweiligen Gewerbe aus. Außer für das Handwerk war das Wirken der Hugenotten und ihrer Nachfahren auch für die Belebung des Handels und für die ersten Industrieansiedlungen in Strasburg sehr bedeutsam.
Einige Beispiele
Der erste Direktor der 1882 fertiggestellten Zuckerfabrik war Otto Naegele und einer ihrer Gründer hieß Carl Bettac. Zu den Mitgliedern des Aufsichtsrates gehörten A. Tavernier aus Schneidershof und G. Lepere aus Schönburg. Ein Mitglied der französischen Kolonie in Berlin, der Chemiker F. C. Achard, hatte übrigens die Grundlagen der industriellen Zuckerproduktion aus Rüben entwickelt. Er hatte 1799 die erste Fabrik errichtet, in der Zucker aus Runkelrüben hergestellt wurde. Zuvor war Zucker aus importierten Zuckerrohr gewonnen worden.
Für Strasburg und Umgebung wurde der Zuckerrübenanbau das, was für Schwedt und sein Umfeld lange Zeit der Tabakanbau war. Ca. 30 000 Zentner Zuckerrüben pro Tag konnten in der Strasburger Zuckerfabrik um 1940 verarbeitet werden. Die Errichtung der Zuckerfabrik und zuvor die Inbetriebnahme der Bahnlinie nach Pasewalk (1867) sowie der nach Neubrandenburg trugen wesentlich zur wirtschaftlichen Entwicklung Strasburgs bei. 1900 hatte Strasburg daher bereits ca. 7000 Einwohner gegenüber ca. 2900 im Jahre 1817.
Es gab neben der Zuckerfabrik als größtem Betrieb der Stadt
- eine Molkerei,
- Maschinenbaubetriebe,
- Ofenfabriken,
- Leder- und Stiefelfabriken,
- eine Brauerei und
- ein Elektrizitätswerk.
Die Molkerei war ein Jahr nach der Zuckerfabrik, d. h. 1883, in Betrieb genommen worden. Als Mitglieder der Molkereigenossenschaft wurden um 1930 eine Reihe französischer Namen aufgeführt:
E. Troles Marienfelde
G. Lepere Schönburg
E. Ledoux Glödendorf
O. Guiard Strasburg, Ausbau
E. Tavernier Ferdinandshöh
W. Bettac Ziegelhausen
L. Duvinage Strasburg
E. Bettac Strasburg.
Wo immer man auch die Spuren der Hugenotten und ihrer Söhne und Töchter findet und verfolgt, sie verweisen auf Fleiß und tatkräftiges und erfolgreiches Wirken von Generationen in ihrem Zufluchtsland zum Nutzen für sich und ihre Familien und für ihre neue Heimat.
Zusammenfassung
Mit ihrer Tatkraft, ihrem Fleiß, ihrem Wissen und Können und ihren Leistungen haben die Hugenotten einen vielseitigen Einfluss im Wirtschaftsleben und im geistig- kulturellen Leben Strasburgs ausgeübt und entscheidend dazu beigetragen, dass in Strasburg nach Jahrzehnten des Niedergangs eine rasche Aufwärtsentwicklung einsetzte. Das war gewissermaßen ihr Dank, ihre Gegenleistung für Aufnahme und Unterstützung in ihrer neuen Heimat. Heute erinnern in Strasburg nur noch wenige französische Familiennamen – sieben an der Zahl – an sie. Aber ihr Erbe, d.h. ihr Einfluss auf die Entwicklung Strasburgs und die vollbrachten Leistungen prägten die materielle und geistig- kulturelle Entwicklung der Stadt in einem Maße, dass dieser Einfluss z. T. heute noch zu erkennen ist, zum größeren Teil sich aber nur noch erahnen lässt.
Für das ganze Land Brandenburg, zu dem ja Strasburg damals gehörte, lässt sich feststellen:
Durch das Edikt von Potsdam wurde ein beträchtlicher Bevölkerungszuwachs erreicht, in dessen Ergebnis die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung Brandenburgs wichtige Impulse erhielt. Der dem Edikt zugrunde liegende Toleranzgedanke trug anderseits entscheidend dazu bei, den religiös begründeten Auseinandersetzungen und ihren oft zerstörerischen Folgen in Europa entgegenzuwirken.
Das Edikt half so mit, den Gedanken eines friedlichen Miteinanders verschiedener Konfessionen und Volksgruppen – trotz mancher Schwierigkeiten – zu fördern. Sein Anliegen ist daher heute so aktuell wie vor 300 Jahren.