Die Stadt Strasburg (Um.) schreibt ein Grundstück unbebaut in Gehren 49/50 – 17335 Strasburg zum Verkauf aus.
Umgebung: Gehren ist ein Ortsteil der Stadt Strasburg (Uckermark) im Landkreis Vorpommern- Greifswald. Der Ort liegt ca. 9 Kilometer nördlich von Strasburg im Landschaftsschutzgebiet Brohmer Berge.
Die Grundstücke befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Gehren. Zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft sind gemäß § 5 der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Eingriffsflächenäquivalente durch Realkompensation oder den Kauf von Ökopunkten zu decken.
Grundstücksgröße insgesamt 6.255 m²
davon
Flurstück 21/2 in der Flur 7 mit 2.148 m2
Flurstück 21/9 in der Flur 7 mit insgesamt 4.107 m2
Eine Teilung des Grundstückes ist in Abstimmung möglich.
Der Kaufpreis beträgt mindestens 58.000 €.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten, Vermessung etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 155 € gemäß Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 20.06.2013 zu tragen.
Der Kaufvertrag enthält eine Mehrerlösklausel zugunsten der Stadt bei Weiterveräußerung innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Bei Kaufinteresse ist im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Grundstück Gehren 49/50“ ein schriftlicher Kaufantrag mit Kaufpreisgebot bei der Stadt Strasburg (Um.), FB Bauen und Ordnung, Schulstraße 1 in 17335 Strasburg bis zum 15.08.2022 einzureichen.
Bei Rückfragen können Sie sich an den FB Bauen und Ordnung wenden: Frau Anke Heinrichs, Tel.: 039753-27240, e-mail: anke.heinrichs@strasburg.de
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten. Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Strasburg ausgeschlossen. Die Stadt Strasburg kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Strasburg ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich. Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL. Unter https://www.strasburg.de/datenschutz werden die Hinweise zum Datenschutz zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und Art. 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gegeben.