Verkauf des Grundstücks Pfarrstraße 16 in 17335 Strasburg (Um.)

Lage: Flurstück 81 in der Flur 21 der Gemarkung Strasburg, 17335 Strasburg (Um.), Pfarrstraße 16
Grundstücksgröße: 357 m²
Kaufpreis: 18.207,00 Euro (Grundstückspreis laut Bodenrichtwertkarte 51€/m²) Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 155 € gemäß Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 20.06.2013 zu tragen.

 

Das Grundstück befindet sich im Innenstadtbereich und ist derzeit unbebaut.
Der künftige Erwerber muss dieses Grundstück mit einem Wohn- oder Geschäftshaus bebauen. Die vordere Bauflucht des Gebäudes bildet die nördliche Grundstücksgrenze. Das Gebäude ist traufständig zur Straße zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Strasburg (Um.) und diese ist zu beachten.
Der Käufer muss sich mit dem Kauf verpflichten innerhalb von 3 Jahren nach Eigentumsumschreibung das Gebäude fertigzustellen.

Bei Kaufinteresse ist im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Pfarrstraße 16“ ein schriftlicher Kaufantrag mit Kaufpreisgebot bei der Stadt Strasburg (Um.), FB Bauen und Ordnung, Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) einzureichen.

Bei Rückfragen können Sie sich an den FB Bauen und Ordnung wenden:
Frau Anke Heinrichs
Tel.: 039753-27240,
E-Mail: anke.heinrichs@strasburg.de

Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Strasburg (Um.) ausgeschlossen.
Die Stadt Strasburg (Um.) kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstitutes verlangen.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab.
Die Stadt Strasburg (Um.) ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen.
Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Unter https://www.strasburg.de/datenschutz werden die Hinweise zum Datenschutz zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gegeben.