- Grundsteuer A 275 %
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer B 545 %
für die Grundstücke - Gewerbesteuer 381 %
nach Ertrag
Die Hebesätze für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern werden in der jeweiligen Haushaltssatzung festgesetzt. Diese finden Sie hier.
Für ein Grundsteueraufkommen 2025 in gleicher Höhe wie das im Haushaltsplan 2024 veranschlagte Grundsteueraufkommen wurden für die Stadt Strasburg (Um.) folgende aufkommensneutrale Hebesätze ermittelt:
- Grundsteuer A 221 %
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer B 545 %
für die Grundstücke
Die öffentliche Bekanntmachung hierzu finden Sie hier.