Grundstück mit zweigeschossigem Wohnhaus

Straßenansicht des zweigeschossigen Wohnhauses

Lage: Flurstück 142/1, Flur 21 der Gemarkung Strasburg, 17335 Strasburg (Um.), Falkenberger Straße 30
Grundstücksgröße: 236 m²
Kaufpreis: 60.100,00 € lt. Verkehrswertgutachten vom 27.05.2025 (zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 155 € gemäß Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Satzung (Um.) vom 20.06.2013 zu tragen.)

Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohnhaus aus dem Jahr um 1900 bebaut. Das Wohnhaus hat derzeitig ca. 167 m² Wohn- und Nutzfläche und ist teilunterkellert (ca. 26 m²). Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut.
Das Gebäude wurde 1998 teilmodernisiert (Dachneueindeckung, Austausch Fenster, Dämmung und Fassadengestaltung, Erneuerung Elektrohausanschluss)
Das Grundstück ist Bestandteil des „blauen“ Bodendenkmals der Gemarkung Strasburg, Fundplatz 900 und somit Bestandteil der Bodendenkmalliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Bei Kaufinteresse ist ein schriftlicher Kaufantrag mit Kaufpreisgebot im verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Ausschreibung Falkenberger Straße 30“ bei der Stadt Strasburg (Um.), 8FB Bauen und Ordnung, Schulstraße 1, 17335 Strasburg (Um.) bis zum 27. Februar 2026 einzureichen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den FB Bauen und Ordnung: Frau Anke Heinrichs, telefonisch unter 039753-27240 oder per E-Mail an anke.heinrichs@strasburg.de

Ein Verkauf des Grundstücks bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtvertretung der Stadt Strasburg (Um.). Die Stadt Strasburg (Um.) behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.
Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Strasburg (Um.) ausgeschlossen.
Die Stadt Strasburg (Um.) kann innerhalb von 5 Tagen vor Abschluss des Kaufvertrages die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristeten Kaufpreiszahlungsbürgschaft eines deutschen Kreditinstituts verlangen.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Strasburg (Um.) ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Entstandene Kosten werden nicht erstattet. Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Bei der Ausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB und VOL.

Unter https://www.strasburg.de/datenschutz werden die Hinweise zum Datenschutz zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gegeben.

Lage des Grundstücks