Verkauf eines Grundstückes in Strasburg (Um.)

Eckhaus Falkenberger Straße / Roßstraße

Lage: Flurstück 158, Flur 21, Gemarkung Strasburg, 17335 Strasburg (Um.), Falkenberger Straße 27 / Roßstraße 1
Grundstücksgröße: 569 m²
Kaufpreis: 1,00 € (lt. Verkehrswertgutachten vom 01.12.2017)

Zusätzlich zum Kaufpreis sind vom Erwerber sämtliche Nebenkosten (z.B. Notar- und Gerichtskosten etc.) sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 155 € gemäß der Verwaltungs- und Benutzungsgebührensatzung der Stadt Strasburg (Um.) vom 20.06.2013 zu tragen.

Das Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Eckwohnhaus aus dem Jahr vor 1900 bebaut. Das Wohnhaus hat derzeitig eine Wohn- und Nutzfläche von ca. 160 m² in der Roßstraße und 259 m² in der Falkenberger Straße. Das Gebäude ist teilunterkellert und das Dachgeschoss nicht ausgebaut.
Das Gebäude ist wirtschaftlich überaltert und befindet sich in einem desolaten Zustand. Eine wirtschaftlich sinnvolle Vollsanierung ist lt. Verkehrswertgutachten unzweckmäßig, es wird der vollständige Abriss des Gebäudekomplexes einschließlich der beiden hofseitigen Nebengebäude empfohlen.
Die Bebauung des Verkaufsobjektes ist kein Baudenkmal.
Das Grundstück ist Bestandteil des Bodendenkmals der Gemarkung Strasburg, Fundplätze 64 und 900 und somit in der Bodendenkmalliste des Landkreises Vorpommern-Greifswald erfasst.
Der künftige Erwerber muss nach dem Abriss des alten Gebäudes das Grundstück mit einem neuen Wohn- oder Geschäftshaus bebauen. Die Ecke ist in geschlossener Bebauung zu schließen.
Der Käufer muss sich mit dem Kauf verpflichten innerhalb von 4 Jahren nach Eigentumsumschreibung den Abriss durchzuführen und das neue Gebäude fertigzustellen.
Bei Kaufinteresse ist ein schriftlicher Kaufantrag bei der Stadt Strasburg (Um.), FB Bauen und Ordnung, Schulstraße 1 in 17335 Strasburg (Um.) bis zum 27.02.2026 einzureichen.

Bei Rückfragen können Sie sich an den FB Bauen und Ordnung wenden: Frau Anke Heinrichs, Tel. 039753/27240, E-Mail: anke.heinrichs@strasburg.de

Mit dem Kaufantrag sind Aussagen zur künftigen Nutzung sowie der zeitlichen Umsetzung einzureichen.
Ein Verkauf des Grundstücks bedarf der Beschlussfassung durch den Hauptausschuss der Stadt Strasburg (Um.).
Die Entscheidung zur Vergabe des Objektes erfolgt auf der Grundlage der eingereichten Anträge. Die Stadt Strasburg (Um.) ist nicht verpflichtet, irgendeinem Angebot den Zuschlag zu erteilen. Entstandene Kosten werden nicht erstattet.

Die Stadt Strasburg (Um.) behält sich vor, vor Abschluss des Kaufvertrages eine Bonitätsprüfung durchführen zu lassen.

Für den Inhalt oder die Richtigkeit der Angaben wird jegliche Haftung der Stadt Strasburg (Um.) ausgeschlossen.
Unter https://www.strasburg.de/datenschutz werden die Hinweise zum Datenschutz zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gegeben.

Lageplan: Flurstück 158, Flur 21, Gemarkung Strasburg, 17335 Strasburg (Um.), Falkenberger Straße 27 / Roßstraße 1
Lage des Grundstücks