22.04.2026

Information der Eigentümer von Grundstücken im ehemaligen Sanierungsgebiet über die Löschung der Sanierungsvermerke aus den Grundbüchern nach Zahlung der Ausgleichsbeträge

Sanierungsgebiet

Bereits im Strasburger Anzeiger vom 01.08.2024 wurden die Eigentümer von Grundstücken im ehemaligen Sanierungsgebiet „Altstadt“ und „Altstadt-Erweiterung“ darüber informiert, dass nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme und Zahlung der Ausgleichsbeträge die Stadt Strasburg (Um.) das zuständige Grundbuchamt ersuchen wird, die in Abteilung II der Grundbücher eingetragenen Sanierungsvermerke zu löschen.
Zwischenzeitlich hat auf Grundlage der im IV. Quartal 2025 versandten Bescheide die überwiegende Mehrheit der Eigentümer die Ausgleichsbeträge für die betreffenden Grundstücke bezahlt. Damit sind für diese im Grundbuch eingetragenen Grundstücke die Voraussetzungen zur Löschung der Sanierungsvermerke gegeben, so dass die Stadt Strasburg (Um.) nunmehr das zuständige Grundbuchamt bitten wird, dies zu veranlassen. Wenn die Löschung erfolgt ist, erhält jeder betreffende Grundstückseigentümer vom Grundbuchamt eine entsprechende schriftliche Information.

Ansprechpartnerin für Rückfragen ist:
Frau Marion Böhm
FB Bauen und Ordnung
Tel.: 039753 272-31
Fax: 039753 272-61
E-Mail: marion.boehm@strasburg.de